Entlassmanagement
Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a S.9 SGB V
Um die notwendige Versorgung im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung möglichst zügig und kontinuierlich zu gewährleisten, wurde ein gesetzlicher Rahmenvertrag nach
§ 39 Abs. 1a S.9 SGB V zur Regelung des Entlassmanagements geschlossen, der am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten ist.
Folgende Punkte gehören zu unserem Entlassmanagement:
- Information über das Entlassmanagement bei der Aufnahme
- Analyse des Nachsorgebedarfs nach Einverständnis des Betroffenen durch den Sozialdienst
- Erstellung eines Entlassplans
- Ist eine Anschlussversorgung notwendig, wird rechtzeitig der Kontakt mit nachbehandelnden Ärzten und Nachsorgeeinrichtungen sowie mit den
Kostenträgern (Kranken- und Pflegekassen u.a.) hergestellt - Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (max. sieben Tage), soweit erforderlich
- Sicherstellung der medikamentösen Weiterversorgung für max. sieben Tage nach der Entlassung, soweit erforderlich
- Mitgabe eines mindestens vorläufigen Arztbriefes mit Medikationsplan bei der Entlassung
Für weitere Fragen / Anregungen steht Ihnen unsere
Patientenaufnahme rund um die Uhr zur Verfügung.
06345 / 940 301
entlassmanagement@pkbg.de
Formular zum Entlassmanagement